Unterrichtsreglement

Unterrichtsbeginn

Es kann jederzeit mit dem Unterricht begonnen werden.

Die Anmeldung erfolgt mit dem offiziellen Anmeldeformular und dessen rechtsgültiger Unterzeichnung.

Die Anzahl der Lektionen ist so  berechnet, dass während den Schulferien und den gesetzlichen Feiertagen der

Unterricht ausfällt.

Ist der Schüler verhindert, so ist dies bis spätestens am Vortrag mitzuteilen. Versäumte Lektionen sind 

honorarpflichtig und können nicht nachgeholt werden.

 

Schuljahr

Das Schuljahr dauert vom 1. August bis 31. Juli des folgenden Jahres.

Es ist in vier Quartale eingeteilt:

01. August bis 31. Oktober

01. November bis 31. Januar

01. Februar bis 30. April

01. Mai bis 31. Juli

 

Austritt

Der Austritt kann nur auf den 30. Juni und den 31. Dezember schriftlich eingereicht werden.

Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung bleibt die Zahlungspflicht für ein Quartal bestehen.

 

Schulgeld

Die Anmeldung verpflichtet zur Entrichtung des Schulgeldes.