Unterrichtsreglement
Unterrichtsbeginn
Es kann jederzeit mit dem Unterricht begonnen werden.
Die Anmeldung erfolgt mit dem offiziellen Anmeldeformular und dessen rechtsgültiger Unterzeichnung.
Die Anzahl der Lektionen ist so berechnet, dass während den Schulferien und den gesetzlichen Feiertagen der
Unterricht ausfällt.
Ist der Schüler verhindert, so ist dies bis spätestens am Vortrag mitzuteilen. Versäumte Lektionen sind
honorarpflichtig und können nicht nachgeholt werden.
Schuljahr
Das Schuljahr dauert vom 1. August bis 31. Juli des folgenden Jahres.
Es ist in vier Quartale eingeteilt:
01. August bis 31. Oktober
01. November bis 31. Januar
01. Februar bis 30. April
01. Mai bis 31. Juli
Austritt
Der Austritt kann nur auf den 30. Juni und den 31. Dezember schriftlich eingereicht werden.
Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung bleibt die Zahlungspflicht für ein Quartal bestehen.
Schulgeld
Die Anmeldung verpflichtet zur Entrichtung des Schulgeldes.